Berufsfachschule
FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN |
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Ziele | |
Die zweieinhalbjährige Ausbildung führt zum beruflichen Abschluss „Pharmazeutisch-technische Assisten-tin / Pharmazeutisch-technischer Assistent" (PTA). Sie befähigt dazu in einer Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers zu arbeiten. |
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Aufnahmevoraussetzungen | |
In die PTA-Klasse kann aufgenommen werden, wer den SEK I-Realschulabschluss nachweist. |
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Organisation | |
Die Ausbildung zum/zur PTA gliedert sich in einen zweijährigen Lehrgang an der Berufsfachschule und ein halbjähriges Praktikum in einer Apotheke. Neben der schulischen Ausbildung ist in den Ferien ein 160-stündiges Praktikum in einer Apotheke abzuleisten, dieses entfällt für PKA. Ebenso muss ein Erste-Hilfe-Kurs von 9 Unterrichts- einheiten absolviert werden. |
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Unterricht | |
Der Fachunterricht wird ausschließlich von hauptberuflichen Fachlehrern erteilt (6 ApothekerInnen, 1 PTA). Daneben unterrichten weitere Lehrkräfte die allgemeinbildenden Fächer. Der Stundenplan besteht aus Unterricht in acht berufsbezogenen Unterrichtsfächern und allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Englisch und Politik. |
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Stundentafel | |
Prüfungen, Leistungsnachweise, Versetzung | |
Am Ende des zweijährigen Lehrgangs findet eine staatliche Prüfung nach der Bundesausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA statt. |
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Berechtigungen / Abschluss | |
Der erfolgreiche Besuch der BFS PTA berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent" mit staatlicher Anerkennung. |
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Ausbildungskosten |
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Ein Schulgeld wird nicht erhoben. Der Schüler ist jedoch verpflichtet, sich für seinen persönlichen Gebrauch bestimmte Lehr- und Lernmittel auf eigene Kosten anzuschaffen. Falls die Voraussetzungen vorliegen, kann Beihilfe nach BAföG gewährt werden. Auskunft hierüber erteilen die entsprechenden Ämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. |
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Anmeldung | |
Die Anmeldung erfolgt mit dem bei der Schulverwaltung erhältlichen Formular. Die dort aufgeführten Unterlagen sind lückenlos beizufügen. Das Gesundheitszeugnis kann vor Unterrichtsbeginn nachgereicht werden. 1. bis 28. Februar für das folgende Schuljahr (Ausschlussfrist) Einschulung:wird schriftlich mitgeteilt Unterrichtsbeginn wird schriftlich mitgeteilt |
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Anmerkung | |
Die Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber können nur zurückgesandt werden, falls ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt ist. Weitere Auskünfte erteilen das Schulbüro sowie, nach Absprache, die Fachlehrer. |