Einjährige Berufsfachschule
Elektrotechnik |
||||||||||||
Aufgabe und Zielsetzung: |
||||||||||||
In der Einjährigen Berufsfachschule Elektrotechnik werden den aus den Schulen des Sekundarbereiches I entlassenen Jugendlichen die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres ausgewählter Berufe des Berufsfeldes Elektrotechnik (Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik oder Elektroniker/in für Betriebstechnik) vermittelt. Zudem erhalten die Schüler/-innen im berufsübergreifenden Lernbereich ein Lernangebot zur Erweiterung der Allgemeinbildung. Die Einjährige Berufsfachschule Elektrotechnik soll die Schüler/-innen befähigen, in Betrieben dieser Fachrichtung tätig zu werden und kann als 1. Ausbildungsjahr in Berufen der Elektrotechnik (Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik oder Elektroniker/in für Betriebstechnik) anerkannt werden. Es wird auf eine ganzheitliche Bildung geachtet. Unter dieser Prämisse wird im ersten Quartal eine 5-tägige Schulfahrt mit einer Politiksimulation durchgeführt. Neben den politischen Inhalten steht hier die Förderung der Schlüsselqualifikationen im Vordergrund. Außerdem lernen sich die neuen Berufsfachschüler/-innen richtig kennen. Durch die Kooperation mit externen Partnern können die Kosten minimiert werden. Während der Berufsfachschule werden die mathematischen Grundlagen häufig wieder-holt und trainiert. Außerdem wird viel Wert auf ein angemessenes Arbeits- und Sozialverhalten gelegt. Durch u. a. diese Maßnahmen wird eine gute Ausbildungsreife erlangt, die von den Betrieben, die elektrotechnische Berufe ausbilden, sehr geschätzt wird. Im Regelfall finden eine 1-tägige Exkursion zu einer Elektrotechnikmesse und/oder eine Betriebsbesichtigung (z. B. einem Kraftwerk) statt. Dadurch sollen den Schüler/-innen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und die Schlüsselstellung der Elektro-technik in der Industrie aufgezeigt werden. Durch die fundierte elektrotechnische Grundbildung wird erreicht, dass die Schüler/innen sehr gute Chancen haben, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auf diese Weise wird auch eine betriebsübergreifende Kompetenzvermittlung ermöglicht. Die Schüler/innen werden aktiv unterstützt, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden. |
||||||||||||
Aufnahmevoraussetzungen: | ||||||||||||
Aufgenommen werden kann, wer die allgemeine Schulpflicht erfüllt und mindestens den Hauptschulabschluss erworben hat. |
||||||||||||
Kosten: | ||||||||||||
Schulgeld wird nicht erhoben. Der/die Schüler/in ist jedoch verpflichtet, einen geringen Beitrag zu den Kosten der Fachpraxis zu leisten und sich Schulbücher, Schreibmaterial und Arbeitskleidung selbst zu beschaffen.(Schulbücher können gegen eine Gebühr entliehen werden.) |
||||||||||||
Unterricht: | ||||||||||||
Der Unterricht wird in modern ausgestatteten Unterrichts-, Übungs- und Demonstrationsräumen sowie Werkstätten voraussichtlich nach folgender Stundentafel erteilt: |
||||||||||||
|
||||||||||||
Zeugnisse werden halbjährlich erteilt. |
||||||||||||
Abschlüsse und Berechtigungen: |
||||||||||||
Der erfolgreiche Besuch kann als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden. |
||||||||||||
Anmeldung: | ||||||||||||
01. bis 28. Februar |
||||||||||||
Anmerkung: | ||||||||||||
Die endgültige Einrichtung einer Klasse in dieser Fachrichtung ist abhängig von der Zahl der Anmeldungen. |